Was es bei Änderungen & Tuning zu wissen gibt

Der Unterschied zwischen Änderungsabnahmen & Einzelabnahmen

Änderungsabnahme oder Einzelabnahme?

Wenn es um die Anpassung und Modifikation von Fahrzeugen geht, spielen Änderungsabnahmen und Einzelabnahmen eine entscheidende Rolle. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen, und wann ist welche Art von Abnahme erforderlich? In diesem Blogbeitrag werden wir die Unterschiede zwischen Änderungsabnahmen und Einzelabnahmen erklären und Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte zu verstehen, um Ihre Fahrzeugmodifikationen legal und sicher umzusetzen. Tauchen wir ein!

§ 19 (3) StVZO

Änderungsabnahmen: Was Sie wissen müssen

Änderungsabnahmen sind ein wichtiger Schritt, wenn Sie Tuningmaßnahmen an Ihrem Fahrzeug vornehmen möchten, die gemäß § 19 (3) StVZO eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfordern.

Änderungsabnahmen sind erforderlich, wenn Tuningmaßnahmen am Fahrzeug vorgenommen werden, die eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfordern. Bereits die Änderung der ursprünglich eingetragenen Kombination zwischen Reifen und Felge zählt als Tuningmaßnahme, die eine Änderungsabnahme erforderlich machen kann.

Notwendigkeit einer Änderungsabnahme:

Bei Teilen, für die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, genügt es meist, eine Kopie der ABE im Fahrzeug mitzuführen.

Es ist jedoch wichtig, die ABE sorgfältig zu prüfen. Wenn darin vermerkt ist, dass eine Anbauabnahme und/oder Eintragungspflicht erforderlich ist, muss eine Änderungsabnahme durchgeführt werden und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

§ 19 (2) StVZO | § 21 StVZO

Wann ist eine Einzelabnahme erforderlich?

Eine Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO ist erforderlich, wenn:

Keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorhanden ist.

Kein Teilegutachten vorhanden ist.

Die in der ABE oder im Teilegutachten beschriebenen Auflagen nicht eingehalten werden.

Mehrere Tuningmaßnahmen durchgeführt wurden, die sich gegenseitig beeinflussen.

In solchen Fällen ist eine Einzelabnahme durch die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ erforderlich. Diese kann bei Ihrem GTÜ-Vertragspartner durchgeführt werden, der Ihnen bei Fragen und Unklarheiten zur Seite steht.

Sachverständigenbüro Schwaben in Bobingen

Ihr zuverlässiger Partner bei Änderungsabnahmen & Einzelabnahmen

Bei der Durchführung von Tuningmaßnahmen an PKWs, LKWs und Wohnmobilen ist es entscheidend, die richtigen Schritte zu kennen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten. Das Sachverständigenbüro Schwaben in Bobingen steht Ihnen dabei als vertrauenswürdiger Ansprechpartner in der Region zur Verfügung. Unsere qualifizierten Prüfingenieure helfen Ihnen gerne dabei, Änderungsabnahmen und Einzelabnahmen durchzuführen, um sicherzustellen, dass Ihre Fahrzeugmodifikationen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, Ihren Fahrzeugumbau reibungslos und sicher zu gestalten.